Antrag : Klimaneutrale Verwaltung bis 2030 25. Oktober 202331. Oktober 2024 Sehr geehrte Frau Landrätin Bischof,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hiermit stelle ich für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag: Vor dem Hintergrund der Empfehlung des Freistaats Bayern aus dem „zweiten Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern (Versöhnungsgesetz) nimmt der Landkreis Kitzingen eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen.Das Ziel ist, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landkreisverwaltung zu erreichen.In Wahrnehmung seiner Vorbildfunktion strebt der Landkreis Kitzingen an, den landkreiseigenen Gebäudebestand, auch unter Berücksichtigung der Klimarelevanz von Baustoffen („Graue Energie“) sowie des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern, möglichst klimaneutral zu gestalten und zu betreiben. Die Liegenschaftsverwaltung wird beauftragt, unter fachgutachterlicher Begleitung oder einer neu zu schaffenden Stelle für eine/n Gebäudetechniker*in (vorbehaltlich der Haushaltsberatungen) bis spätestens 2022 ein Konzept zur Erreichung eines möglichst klimaneutralen landkreiseigenen Gebäudebestandes unter Berücksichtigung vorgenannter Ziele zu erarbeiten und die damit verbundenen Erfordernisse darzustellen. Geeignete Fördermöglichkeiten (z. B. „Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFÖR“) sind zu prüfen. In dem Konzept (Punkt 2.) sollen Meilensteine maximal im 3 Jahresabstand zur Gewährleistung der Zielerreichung erarbeitet und entsprechende Maßnahmenpläne entwickelt werden. Die Landrätin wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in allen Beteiligungsgesellschaften des Landkreises die in Ziffer 1 beschlossenen Ziele entsprechend umgesetzt werden. „1: BayNatschG Art. 11c Klimaneutrale Verwaltung1: Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2: Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren“ Mit freundlichen Grüßen Christa Büttner