Eva-Maria Stöcklein – Direktkandidatin für die Bezirkswahlen 2023

Stimmkreis 605 Kitzingen, Liste 2 – Platz 4

Eva-Maria Stöcklein (Foto: Wolfgang Rößler)

Wir stellen vor:

Alter: Jahrgang 1986

Wohnort: Dettelbach, OT Bibergau

Beruf: Berufsfeuerwehrfrau

Grüne Vita:

Mitglied seit 2014

seit 2020 Stadträtin in Dettelbach

seit 2021 Vorstandsmitglied Ortsverband GRÜNE Dettelbach

2021: Wahl zur Direktkandidatin für die Bezirkswahl im Stimmkreis 605 Kitzingen (Gerolzhofen)

Wahl auf Platz 4 der Unterfrankenliste für den Bezirkstag


Instagram: 3vamria

Kontakt: eva-maria.stoecklein@gruene-kitzingen.de


Eva-Maria Stöcklein steht als Berufsfeuerwehrfrau und im Rettungsdienst Menschen in schwierigsten Situationen zur Seite. Sie erfährt dabei sehr viel über die Nöte und Sorgen der Menschen – insbesondere jener Personen, die durch das soziale Netz gefallen sind. Auch politisch liegt ihr die Sozialpolitik am Herzen.

Die Dettelbacher Stadträtin will sich als Bezirksrätin für soziale Belange einsetzen.

Eva-Maria Stöcklein ist selbst Pflegemutter von mehreren Kindern mit Behinderungen. Sie kümmert sich um die Inklusion und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung, v. a. auch jener Kinder, die in Pflegefamilien betreut werden.

Darum bin ich bei den GRÜNEN

2014 trat ich den GRÜNEN bei, weil die GRÜNEN in sozialpolitischen Fragen schon damals die besten Antworten hatte. Heute, 9 Jahre später, bin ich überzeugter denn je von den GRÜNEN – von der GRÜNEN Sozialpolitik, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, besonders Benachteiligte zu sehen und mitzudenken.

Der Bezirk ist zuständig für soziale Themen

Knapp 90% der Ausgaben des Bezirks sind Sozialausgaben. Dies ist richtig und wichtig und es zeigt, wie groß der Anteil der Sozialpolitik im Bezirkstag ist und wie viel Möglichkeiten der Bezirk bei der Ausgestaltung hat.

Jedes Kind hat das Recht auf eine Familie

Mein besonderes Interesse gilt der Inklusion und den Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, besonders Kindern. Mit dem Themenfeld behinderte Kinder, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, bin ich seit 15 Jahren vertraut.

Die Gesetzgebung findet dazu auf Bundesebene statt, aber die Umsetzung ist zumindest in absehbarer Zeit weiterhin bei den Bezirken. Gerade für diese besonders schützenswerte Gruppe gibt es noch viele offene Fragen, für die wir auf Bezirksebene Antworten finden müssen. Die Sozialgesetzgebung sieht in Deutschland für unterschiedliche Behinderungen verschiedene Kostenträger vor. Der Bezirk und die Jugendämter sind die wesentlichen. Wie können wir verhindern, dass betroffene Kinder zwischen diesen Kostenträgern aufgerieben werden? Wird überhaupt für alle Kinder die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt? Wenn nein, wie kann die UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder umgesetzt werden?

Als Bezirksrätin wird eines meiner zentralen Tätigkeitsfelder die Umsetzung der Kinderrechtskonvention der UN auf Bezirksebene sein. Es darf nicht sein, dass Menschen, die akut Hilfe benötigen, aufgrund von Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen Behörden zerrieben werden und nicht zu ihrem Recht kommen.

Leider ist es derzeit noch zu oft dem Zufall überlassen, ob behinderte Kinder, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, in Familien integriert werden, oder ob ihnen dieses Recht verwehrt wird. Wie können geeignete Familie gefunden werden, wie können sie unterstützt werden und wie kann auch die Herkunftsfamilie in diesem System integriert werden. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung hat der Bezirk? Müssen Abläufe anders gedacht werden? Sind behinderte Kinder, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, in Einrichtungen bestmöglich untergebracht? Ist an eine familiäre Unterbringung gedacht worden? Oder vertraut der Bezirk einfach der Aussage von Einrichtungen oder Ärzten, dass keine geeignete familiäre Unterbringung für dieses behinderte Kind möglich ist? Ist es dann dem Kind zuzumuten, dass täglich mehrfacher Personalwechsel stattfindet und dass Bezugspersonen nicht mehr in einer Einrichtung betreuen, weil sie schwanger sind, umziehen oder kündigen?

Wie geht es nach der Volljährigkeit weiter? Oftmals stellt dies die Kinder und ihre Pflegefamilien, aber auch die Sachbearbeiter:Innen im Bezirk vor schwierige Entscheidungen.

Die Rechte von behinderten Kindern, die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, müssen weiter gestärkt werden. Viel zu wenig ist diese Gruppe von Menschen bisher in der Mitte der Gesellschaft.

Meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll ist, dass der Bezirk die Betreuung behinderter Pflegekinder überhaupt übernimmt, doch leider ist dies derzeit bundesgesetzlich noch so geregelt. So lange dies so ist, muss der Bezirk sich breiter aufstellen, um diese wichtige Gruppe bestmöglich zu unterstützen und ihnen die bestmögliche Unterstützung eines gut geförderten und liebevollen Aufwachwachsens zu ermöglichen.

Ein wichtiges Thema: Psychische Gesundheit

Ein weiteres Thema, was mich sehr beschäftigt, ist die psychische Gesundheit. Seit mehr als 5 Jahren beschäftige ich mich mit diesem Gebiet – auch privat. Deshalb weiß ich, wie unglaublich schwierig es ist, eine geeignete Therapie für Menschen mit komplexen psychischen oder psychiatrischen Störungen zu finden. Ich habe selbst erleben müssen, dass Betroffene bis nach Nürnberg fahren müssen, um endlich passende Hilfe zu bekommen. Wenn man allein ist und psychisch so belastet, dass man nicht so weitläufig nach einer geeigneten Therapie suchen kann, dann kann man in unserem System durchfallen und erhält keine Hilfe.

Wir müssen auch hier psychisch belastete Kinder genauso im Blick haben, wie Suchtkranke, traumatisierte Menschen und natürlich Menschen mit den komplexesten psychiatrischen Störungen. Erst wenn alle Gruppen gesehen werden, kann für die einzelnen Personen die richtige Hilfe entstehen. Das ist eine Aufgabe, die gerade im psychiatrischen Bereich, enorm wichtig ist. Es gibt keine einheitliche Lösung für alle.